WEG Verwaltung

Die Grundleistungen decken in der Regel alle Bereiche der Verwaltung ausreichend ab. Sie setzen sich aus den unabdingbaren, in den §§ 21 V, 27 I II IV und 28 I III IV WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben zusammen.

Unser Leistungsspektrum umfasst neben der kaufmännischen und technischen Betreuung vor allem die Werterhaltung der Immobilie. Wir bieten Ihnen:

  • kaufmännische Buchführung
  • Führung der Gemeinschaftskonten und der Buchhaltung
  • Kontrolle der Rechnungen auf rechnerische und inhaltliche Schlüssigkeit
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Sollstellung von Hausgeldbeträgen und Mieten
  • zeitnahes Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld und Mieten
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Hausgeldabrechnung
  • Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans sowie der Einzelwirtschaftspläne
  • Rücklagenabrechnung mit Entwicklung der Hausgeld- und Rücklagenkonten
  • Zinsbescheinigung für die Einkommensteuerveranlagung
  • Aufwendungen nach §35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • alle nötigen Belege für das Finanzamt / Steuerberater
  • Durchführung der Eigentümerversammlungen mit Beschlußprotokoll
  • Führung einer Beschluss- Sammlung nach [§24 / 7 WEG] nach jeweils geltender Fassung
  • Rechtssichere Umsetzung der Beschlüsse – Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Beschlussfassung und Durchführung ggf. notwendiger Sonderumlagen
  • allgemeine Korrespondenz und Vertragsvorbereitung
  • Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung
  • Maßnahmen zur Einhaltung bzw. Durchsetzung der Hausordnung
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlußanfechtungen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen,Schadensbeseitigung
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Regelmäßige Begehungen und Kontrolle des baulichen Zustandes und
  • technischer Anlagen im Gemeinschaftseigentum
  • Beauftragung und Überwachung von Serviceunternehmen für die WEG
  • Veranlassung und Überwachung von Instandhaltungs- und – Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Aufstellung einer Hausordnung
  • Durchführung der Hausordnung
  • Information über Belange des Gemeinschaftseigentums

Weitere Leistungen können individuell vereinbart werden.